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   BVerwG, 16.06.1987 - 9 ER 229.87   

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https://dejure.org/1987,13083
BVerwG, 16.06.1987 - 9 ER 229.87 (https://dejure.org/1987,13083)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1987 - 9 ER 229.87 (https://dejure.org/1987,13083)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1987 - 9 ER 229.87 (https://dejure.org/1987,13083)
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  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1987 - 9 ER 229.87
    Maßstab für die Beurteilung, wann eine asylrechtlich erhebliche Verletzung der Menschenwürde durch Einschränkung der Religionsfreiheit vorliegt, muß dabei sein, ob der Gläubige durch die ihm auferlegten Einschränkungen oder Verpflichtungen als religiös geprägte Persönlichkeit in ähnlich schwerer Weise wie bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit oder die physische Freiheit in Mitleidenschaft gezogen wird, so daß er in eine Notsituation gerät, in der ein religiös ausgerichtetes Leben und damit ein vom Glauben geprägtes "Personsein" nicht einmal mehr im Sinne eines "religiösen Existenzminimums" möglich ist (vgl.Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85]).

    Vielmehr muß die Frage, ob "der Bereich der sittlichen Persönlichkeit" des Betroffenen durch eine Beeinträchtigung der Religionsausübung betroffen ist, nach objektiven Kriterien beurteilt werden, weil andernfalls auch extreme religiöse Verhaltensformen als asylrechtlich geschützt angesehen werden müßten (Urteil vom 18. Februar 1986 a.a.O. S. 40).

  • BVerwG, 14.05.1987 - 9 B 149.87

    Asylrecht - Türkei - Religionsfreiheit - Religionsunterrichtszwang

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1987 - 9 ER 229.87
    Daß durch die bloße Teilnahmepflicht an diesem Unterricht das "religiöse Existenzminimum" in dem beschriebenen Sinne unberührt bleibt, ist offensichtlich und muß nicht durch ein Revisionsverfahren geklärt werden (vgl. auchBeschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 -).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1987 - 9 ER 229.87
    Es ist nicht Aufgabe des Asylrechts, die Grundrechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in anderen Staaten durchzusetzen; nicht weil dort möglicherweise Grundrechte verletzt werden, sondern weil die Person des Asylsuchenden gefährdet ist, wird Asyl gewährt (vgl.Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1987 - 9 ER 229.87
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß Verfolgungsmaßnahmen, die nicht mit einer Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen der persönlichen Freiheit verbunden sind, nur dann einen Verfolgungstatbestand bilden, wenn sie nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Verfolgerstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl.Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
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